Mietschäden durch den Hund – was tun?

Mietschäden durch den Hund

Wir lieben unsere Fellnasen, keine Frage. Was aber, wenn Bello im Spielwahn das Parkett zerkratzt mit seinen Krallen? Oder vor Langeweile die Wohnzimmertür anknabbert? Und: Wer haftet in diesem Fall für Mietschäden durch den Hund?

Hundehalter haben es schwerer, eine Wohnung zu finden als Katzenbesitzer oder gar komplett tierlose Wohnungssuchende. Trauriger Fakt. Andere Mieter könnten sich am Lärm oder Geruch stören, so die meistgenannten Gründe, die Vermieter als Argument gegen die Hund-Mensch-Duos wählen. Und dann wäre da noch die Sorge der Eigentümer um ihre Wohnung: Vierbeiner können schließlich jede Menge Schaden anrichten. Zerkratzte Fußböden zählen dazu. Oder Türen, an denen die Fellnase hochspringen und sich mit ihren Krallen verewigt. Ach, und außerdem, Stichwort Türen: Knabbert so mancher Hund diese nicht an, wenn sich Langeweile ausbreitet? Der Weg des geringsten Widerstands ist da, lieber Mieter zu wählen, die ausschließlich zweibeinig sind. Dabei sind Mietschäden durch Hunde nach Auskunft des Deutschen Tierschutzbunds vergleichsweise selten.

Wer zahlt bei Mietschäden durch den Hund?

Doch was ist, wenn es trotz aller möglichen Vorsichtsmaßnahmen und Vorkehrungen zu einem Schaden kommt, der auf Bellos Konto geht? Grundsätzlich gilt hier: Der Mieter, also Hundehalter, muss haften. Völlig unabhängig davon, ob der Vermieter der Hundehaltung im Vorfeld zugestimmt hat. Denn Zustimmung bedeutet nicht, dass der Vermieter gleichzeitig auch Schäden zu akzeptieren hat. Schließlich muss die gemietete Wohnung bzw. das Mietshaus sorgfältig genutzt werden. Allerdings: Normale Abnutzungsspuren, die nach einer gewissen Zeit auftreten, muss jeder Vermieter hinnehmen. Wenn der frisch geschliffene Dielenboden nach Jahren der regelmäßigen Nutzung nicht mehr wie neu aussieht, muss sich kein Mieter beim Auszug rechtfertigen oder gar dafür haften. Anders sieht’s jedoch aus, wenn – neben dieser zu akzeptierenden Spuren – tiefe Furchen den Holzboden „zieren“, die eindeutig auf die Krallen des vierbeinigen Lieblings zurückzuführen sind. Dann muss Herrchen ran ans Portemonnaie. Oder Frauchen. Geregelt ist das im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 833): „Wird durch ein Tier […] eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Zusätzliche Hundehaftpflichtversicherung kann sinnvoll sein

Während für Schäden durch sogenannte Kleintiere, hierzu zählen beispielsweise Meerschweinchen und Katzen, in der Regel die normale Haftpflichtversicherung ihrer Besitzer einspringt, müssen Hundehalter in die Röhre schauen: Sie sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Doch auch, wenn du befürchtest, dass dein Vermieter bei deinem Auszug mit einer dicken Rechnung um die Ecke kommt, weil deine Fellnase Spuren in der Wohnung hinterlassen hat, bist du nicht aufgeschmissen: Hier kann eine zusätzliche Hundehaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Wichtig ist hierbei, darauf zu achten, dass die Hundehaftpflicht auch Mietsachschäden mit abdeckt. Da die Anzahl der Hunde in Deutschland kontinuierlich steigt – im Jahr 2016 lebten hierzulande rekordverdächtige 8,6 Millionen Fellnasen –, steigt auch der Wunsch nach einer möglichst umfassenden Absicherung.

Vergleichen lohnt sich jedoch immer. Denn die Preise, die sich meist nach Hunderasse, Deckungs- und Mietsachschadensumme berechnen, variieren zum Teil immens. Grundsätzlich gilt jedoch: Etwa 45 bis maximal 140 Euro solltest du bereit sein, jährlich in die Versicherung einzuzahlen. Runtergerechnet auf den Monat bedeutet das, dass dich Kosten von 3,75 Euro bis 11,60 Euro erwarten. Verglichen mit dem, was im Schadensfall auf dich zukommen könnte, eine überschaubare Summe.

Allerdings: Wenn die Anzahl der in der Wohnung gehaltenen Hunde über das normale Maß hinausgeht, kann sich die Versicherung auch weigern, die entstandenen Schäden zu bezahlen. Heißt: Du lebst in einer 50 m² großen Wohnung zusammen mit drei Deutschen Doggen? Unwahrscheinlich, dass die Versicherung dann die Kosten für die entstandenen Schäden übernimmt. Allerdings schätzen wir dich Tierfreund so ein, dass dieses Modell des Zusammenlebens für dich schon allein aus Tierschutzgründen nicht infrage kommt…

Ähnliche Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Leistungsstarke Staubsauger speziell für Tierbesitzer

Wir stellen dir Staubsauger vor, mit denen du auch die feinsten Tierhaare problemlos von Teppich und Sofa entfernst. Jetzt entdecken!